- Der Zutritt kann frühestens am Vormittag des ersten Miettages stattfinden, Nebenabsprache möglich.
- Die Rückgabe hat am Folgetag spätestens um 10.00 Uhr zu erfolgen, dabei gilt zu beachten, dass maximal EIN
MÜLLSACK vor Ort gelassen werden kann, jeder weitere wird mit EUR 15,00 berechnet, Absprachen möglich.
- Getränke (alkoholfreie und Biere) sind vom Vermieter abzunehmen, siehe Dokument Vermietung Sportheim
Getränkepreise. Bei Nichteinhaltung berechnen wir eine Pauschale von EUR 300,00 als Umsatzentschädigung.
- Getränke, wie Wein, Sekt, Spirituosen, Kaffee etc. können durch den Vermieter besorgt werden.
- Es gelten alle gesetzlichen Bestimmungen bzgl. Lärm, Ausschank von Alkohol, Aufenthalt von Minderjährigen etc.
Bei Verstößen und etwaigen Kontrollen durch Ordnungsbehörden haftet allein der Mieter. Straf- und Bußgelder bei
festgestellten Verstößen gehen zu Lasten des Mieters.
- Rechnungsstellung folgt mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen inkl. MwSt, als Sicherheit kann eine gültige
Kreditkarteninformation des Mieters verlangt werden (nur bei Nichtmitgliedern).
- Stornierungsgebühren, basierend auf den Vermiettag: bis 21 Tage 25%, bis 14 Tage 50% danach 100%
- Der Mieter haftet im vollen Umfang für sich selbst oder durch die von seinen Gästen verursachten Schäden.
- Die Meldung und Zahlung von evtl. anfallenden GEMA-Gebühren sind durch den Mieter zu veranlassen.
- Die Vermietung ist nur zu privaten Veranstaltungen gedacht. Eine kommerzielle Nutzung ist untersagt.
- Ein (1) Schlüssel wird dem Mieter nach Absprache ausgehändigt. Bei Verlust muss die komplette Schließanlage
ausgetauscht werden, die Kosten trägt der Mieter vollumfänglich
- Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, insbesondere im Sommer hinsichtlich Ruhestörung, behält sich der
Vermieter vor, die Veranstaltung mit sofortiger Wirkung zu beenden. In diesem Fall erlischt der Mietvertrag mit
sofortiger Wirkung. Eine Rückerstattung der Mietkosten ist ausgeschlossen.
Ab 22:00 Uhr ist die Lautstärke im Außenbereich auf Zimmerlautstärke zu reduzieren und/oder die Fenster als auch
Rollläden als auch beide Türen (Außen- und Innentüre) zu schließen.
- Übernachtungen im Vereinsheim oder außerhalb auf dem Gelände sind nicht gestattet.
- Der Mieter garantiert während der Veranstaltung jederzeit seine telefonische Erreichbarkeit
- Enthaftungserklärung im Zusammenhang mit den jeweils gültigen Corona-Regeln: Der Mieter haftet im vollem
Umfang bei Nichteinhaltung der am Tag der Anmietung geltenden Regeln seitens der Bayerischen Staatsregierung.
Die Übersendung stellt keine Bestätigung zu Annahme des Mietvertrags durch den FC Wenigumstadt 1948 e.V. dar. Ein Mitglied der Vorstandschaft wird sich mit dem Mieter in Verbindung setzen.